Illustration: KI-generiert
Visueller Content umfasst Fotos, Grafiken und kurze Videos auf Ihrer Webseite und in Ihrem Unternehmensprofil sowie in sozialen Netzwerken und macht sichtbar, was ein Text allein nur beschreiben kann. Ein Foto der fertig gefliesten Dusche oder der eigenen Werkstatt vermittelt auf einen Blick die Arbeitsweise Ihres Betriebs und ergänzt die Beschreibung Ihrer Leistungen um einen sichtbaren Eindruck. Gefunden werden solche Bilder längst nicht mehr nur über die Webseite selbst, denn auch die Bildersuche und die Kamerasuche auf dem Smartphone führen Interessierte zu Ihnen.
Wie ein Foto auf Zuschnitt, Format und Dateigröße gebracht wird, beschreibt der Ratgeber Bilder für die Webseite vorbereiten. Über die Technik hinaus entscheiden ein Motiv mit eigener Aussage und ein erklärendes Umfeld für Suchmaschinen über die Wirkung eines Bildes, ebenso wie geklärte Rechte an der Aufnahme. Für das Unternehmensprofil bei Google kommen eigene Vorgaben zu Format und Qualität hinzu.
Visueller Content mit eigener Aussage
Ein Bild trägt dann zur Webseite bei, wenn es etwas zeigt, das sich aus dem Text allein nicht ergibt. Bewährt haben sich Aufnahmen Ihrer Arbeit wie eine Baustelle vor und nach der Sanierung oder ein Produkt im Gebrauch, weil Besucher daran die Qualität Ihrer Leistung unmittelbar erkennen. Fotos des Teams geben dem Betrieb Gesichter und helfen Kundinnen und Kunden, die Menschen am Telefon oder an der Haustür wiederzuerkennen.
Grafiken eignen sich für Abläufe und Übersichten wie die Schritte von der Anfrage bis zur Übergabe oder den Aufbau eines Produkts, weil sich solche Inhalte im Bild leichter erfassen lassen als im Fließtext. Als SVG angelegt bleiben solche Grafiken auf jedem Bildschirm scharf, und ihren Inhalt beschreiben Sie am besten im Alternativtext. Kurze Videos zeigen Bewegung und Handgriffe wie die Montage einer Markise und passen besonders gut in das Unternehmensprofil.
Für alle Motive gilt, dass scharfe und gut ausgeleuchtete Aufnahmen mehr überzeugen als unscharfe oder stark bearbeitete. Eigene Fotos vom Smartphone reichen dafür in vielen Fällen aus, sofern Sie bei Tageslicht fotografieren, das Motiv in die Bildmitte setzen und auf starke Filter verzichten. Symbolbilder aus Bilddatenbanken bleiben eine Ergänzung für allgemeine Themen, während sich Ihre eigenen Leistungen mit eigenen Aufnahmen glaubwürdiger zeigen lassen.
Bilder für die Google-Bildersuche und Google Lens
Über die Bildersuche und über Google Lens gelangen Menschen zu Ihrer Webseite, die zunächst nach einem Bild suchen. Mit Lens fotografiert man einen Gegenstand, ein Gebäude oder ein Produkt mit dem Smartphone und erhält passende Treffer aus dem Netz, darunter Seiten mit ähnlichen Bildern. Damit Ihre Bilder dort erscheinen können, muss die Suchmaschine sie finden und ihren Inhalt verstehen.
Gefunden werden Bilder, die im HTML als gewöhnliches Bildelement eingebunden sind, während Hintergrundbilder aus dem Stylesheet für die Bildersuche unsichtbar bleiben. Den Inhalt erschließt Google aus der Seite mit dem Bild und damit aus umgebendem Text, Bildunterschriften und Seitentitel. Platzieren Sie ein Foto deshalb neben dem passenden Absatz und geben Sie ihm einen sprechenden Dateinamen sowie einen Alternativtext, der das Motiv in einem Satz beschreibt.
Beim Teilen in sozialen Netzwerken und Messengern legt das Open-Graph-Bild fest, welches Motiv neben dem Link erscheint, und auch Google zieht diese Angabe heran. Zusätzlich lassen sich in der Bilddatei Metadaten nach dem IPTC-Standard hinterlegen, etwa der Name des Fotografen und ein Urheberrechtshinweis samt Zeile zur Namensnennung für die Anzeige in der Bildersuche. Bildbearbeitungsprogramme bieten dafür meist eigene Eingabefelder, und beim Komprimieren entfernen Sie am besten nur Aufnahmeort und Kameradaten und behalten diese Angaben bei.
Fotos und Videos im Google-Unternehmensprofil
Im Unternehmensprofil erscheinen Ihre Bilder in der Google-Suche und in Google Maps neben Adresse, Öffnungszeiten und Bewertungen und prägen damit den ersten Eindruck bei Suchen in der Umgebung. Für das Local SEO empfehlen sich deshalb Aufnahmen von Außenansicht und Eingang, von Räumen, Team und typischen Arbeiten, die Ihren Betrieb so zeigen wie beim Besuch vor Ort. Gefragt sind scharfe und gut ausgeleuchtete Fotos ohne starke Bearbeitung und Filter, damit die Darstellung der Wirklichkeit entspricht.
Hochgeladen werden Fotos im Format JPG oder PNG am besten quadratisch und in ausreichender Auflösung, während Videos höchstens 30 Sekunden lang sein dürfen. Angezeigt werden neue Inhalte erst nach der Bestätigung des Profils, wobei bis zu ihrem Erscheinen bis zu zwei Tage vergehen können. Wie Sie das Profil anlegen und bestätigen, beschreibt der Beitrag zum Google-Unternehmensprofil auf Early Fokus.
Rechte an Fotos, Grafiken und Personenbildern
Jedes Foto ist nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, denn § 72 erfasst ausdrücklich auch einfache Lichtbilder ohne künstlerischen Anspruch. Fremde Bilder dürfen Sie deshalb nur mit einer Lizenz verwenden, deren Bedingungen den Einsatz auf Ihrer Webseite und in sozialen Netzwerken abdecken. Der Urheber kann nach § 13 außerdem bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird, und eine in der Lizenz verlangte Namensnennung gehört an das Bild oder an die dort vorgesehene Stelle. Für KI-generierte Bilder gilt seit August 2026 eine eigene Kennzeichnungspflicht, deren Umsetzung der Ratgeber KI-Bilder kennzeichnen erläutert.
Zeigt ein Foto erkennbar eine Person, darf es nach § 22 des Kunsturhebergesetzes nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Für Fotos von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass diese Einwilligung schriftlich vorliegen muss. Nach der DSGVO lässt sich eine Einwilligung zudem jederzeit widerrufen, und nach einem Widerruf ist das betreffende Foto von der Webseite zu entfernen.
Empfehlenswert ist eine kurze, von der abgebildeten Person unterschriebene Einwilligungserklärung mit Zweck und Orten der Veröffentlichung wie Webseite, Unternehmensprofil und sozialen Netzwerken. Bewahren Sie die Erklärungen zusammen mit den Bilddateien auf, damit sich bei jedem Foto nachvollziehen lässt, welche Personen abgebildet sind und wofür die Einwilligung gilt. Für Kundinnen und Kunden, die auf Fotos einer Baustelle oder einer Veranstaltung erkennbar sind, bietet sich dasselbe Vorgehen an.
Tipp: Ein Foto Ihres Produkts mit Google Lens zeigt, ob Ihre Webseite unter den Treffern erscheint.
Fazit
Visueller Content wirkt, wenn eigene Aufnahmen Ihre Arbeit, Ihre Räume und Ihr Team zeigen und Grafiken Abläufe verständlich machen. Auffindbar werden Bilder in der Bildersuche und über Google Lens, wenn sie als Bildelement eingebunden sind, neben passendem Text stehen und einen sprechenden Dateinamen sowie einen beschreibenden Alternativtext tragen. IPTC-Angaben in der Datei nennen Fotograf und Urheberrecht direkt in der Bildersuche.
Im Unternehmensprofil zeigen scharfe, unbearbeitete Fotos und kurze Videos Ihren Betrieb so, wie Kundinnen und Kunden ihn vor Ort erleben. Fremde Bilder brauchen eine passende Lizenz, KI-Bilder eine Kennzeichnung und Fotos von Personen eine Einwilligung, die bei Beschäftigten schriftlich vorliegen muss. Mit geklärten Rechten lassen sich dieselben Aufnahmen auf der Webseite, im Profil und in sozialen Netzwerken verwenden.
Die Angaben geben den Stand vom 7. Oktober 2026 wieder. Die Hinweise zur Bildersuche und zu Bildmetadaten beruhen auf der Dokumentation von Google Search Central, die Vorgaben für Fotos und Videos auf der Hilfe zum Google Unternehmensprofil. Die rechtlichen Hinweise stützen sich auf das Urheberrechtsgesetz, das Kunsturhebergesetz, die Datenschutz-Grundverordnung und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2014, Aktenzeichen 8 AZR 1010/13, und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Marken- und Produktnamen gehören ihren jeweiligen Inhabern.