Illustration: KI-generiert

Am 27. September 2026 tritt eine Neuerung in Kraft, die jeden Onlineshop mit Endkundengeschäft betrifft. Zwei europaweit einheitliche Label informieren künftig über die gesetzliche Gewährleistung und über freiwillige Herstellergarantien. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die das Aussehen der Label verbindlich festlegt.

Der Gedanke dahinter ist Klarheit beim Einkauf: Käufer sollen auf einen Blick erkennen, welche Rechte ihnen zustehen und wie lange eine Ware abgesichert ist. Für Shopbetreiber bedeutet das etwas Vorarbeit an Produktseiten und Bestellablauf – gut planbar, sofern sie rechtzeitig beginnt.

Zwei Label mit unterschiedlicher Aufgabe

Das erste Label betrifft die gesetzliche Gewährleistung und gilt für alle Warenverkäufe an Verbraucher. Es weist darauf hin, dass bei Mängeln mindestens zwei Jahre lang Rechte bestehen, und trägt einen QR-Code, der zu einer Informationsseite der EU-Kommission führt. Dieses Label gehört in jeden Shop, unabhängig von Größe und Sortiment.

Das zweite Label betrifft freiwillige Herstellergarantien. Es kommt zum Einsatz, sobald ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gewährt, die länger als zwei Jahre läuft, die gesamte Ware umfasst und kostenfrei gilt. Eine Laufzeit von genau 24 Monaten bleibt damit außerhalb der Kennzeichnung; erst eine längere Garantie löst sie aus. Angegeben werden Hersteller, Modellkennung und Dauer der Garantie.

Wichtig für das Verständnis: Die gesetzlichen Rechte selbst bleiben unverändert. Neu ist allein die Art, wie darüber informiert wird – einheitlich, grafisch und an einer Stelle, die im Kaufvorgang tatsächlich wahrgenommen wird. Aus einer Information, die bislang im Fließtext verstreut stand, wird damit ein wiedererkennbares Element.

Das Gewährleistungslabel im Bestellablauf

Sichtbar sein muss das Label, bevor eine Bestellung abgeschlossen wird – etwa auf der Produktseite oder im Bestellvorgang. Verlangt ist eine grafische Darstellung an einer Stelle, die Käufer vor dem Kauf tatsächlich sehen; ein Hinweis in den AGB dient allein als Ergänzung dazu.

Auch die Bestellbestätigung greift die Information auf, sodass sie Käufern nach dem Kauf erneut vorliegt. Für die Umsetzung heißt das: Produktseite, Warenkorb, Kasse und die automatisch versendeten E-Mails gehören gemeinsam auf den Prüfstand. Auf kleinen Bildschirmen zeigt sich dabei schnell, ob die Grafik im responsiven Layout lesbar bleibt.

Das Garantielabel auf der Produktseite

Das Garantielabel ist einem einzelnen Produkt zugeordnet und gehört daher klar erkennbar auf die jeweilige Produktseite. Bei einem Sortiment mit vielen Marken bedeutet das, die Garantiebedingungen je Hersteller zu erfassen und im Produktdatensatz zu pflegen.

Ein Shop mit sauber gepflegten Produktattributen zahlt sich hier unmittelbar aus – ein Punkt, der schon bei der Wahl des Shopsystems eine Rolle spielt. Verkäufe über Marktplätze folgen denselben Regeln; dort geben die Plattformen den Weg der Einbindung vor.

Gestaltung nach festem Muster

Aussehen, Farben und Aufbau der Label sind europaweit vorgegeben und bleiben unverändert. Anpassungen an das eigene Shopdesign entfallen damit, was die Umsetzung vereinfacht: Die fertige Grafik wird in Farbe und in ausreichender Größe eingebunden, sinnvollerweise an einem festen Platz nahe Preis und Verfügbarkeit.

Gut lesbar dargestellt, hilft ein Label allen Besuchern. Ausreichende Größe, klarer Kontrast und ein sauberer Alternativtext fügen sich zugleich in die Anforderungen einer barrierefreien Website ein.

Umsetzung im Shopsystem

Technisch bleibt die Aufgabe überschaubar: Grafiken hinterlegen, Vorlagen ergänzen, Produktdaten pflegen. In gängigen Systemen lässt sich das Gewährleistungslabel zentral in die Vorlagen für Produktseite und Kasse einbauen, während das Garantielabel über ein Produktattribut gesteuert wird. Ein Redaktionssystem mit Shopfunktion bietet dafür meist bereits die passenden Felder.

Im Ladengeschäft gelten dieselben Vorgaben: Auch am Regal und an der Kasse gehören die Label sichtbar dazu. Bei zwei Absatzwegen klärt sich deshalb am besten in einem Zug, wie die Kennzeichnung online und vor Ort einheitlich aussieht.

Fehlende oder fehlerhafte Label können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Diese Aussicht spricht dafür, die Einbindung früh anzugehen und sie in dieselbe Routine einzureihen, mit der eine rechtssichere Website ohnehin gepflegt wird.

Der Zeitplan bis September

Bis Ende September bleibt Zeit für eine geordnete Vorbereitung. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme des Sortiments: Welche Hersteller gewähren Haltbarkeitsgarantien, wie lange laufen sie, und für welche Artikel gelten sie? Diese Angaben wandern anschließend in die Produktdaten. Bei einem großen Katalog empfiehlt sich eine Tabelle je Marke, aus der sich die Werte später gebündelt importieren lassen.

Danach folgen die Anpassungen an den Vorlagen, die Einbindung der Grafiken und ein Testlauf mit einer echten Bestellung – vom Aufruf der Produktseite bis zur Bestätigungs-E-Mail. Diese Reihenfolge hält den Aufwand gering und schafft rechtzeitig Sicherheit.

Nach dem Start bleibt die Kennzeichnung eine laufende Aufgabe. Garantiebedingungen ändern sich, Hersteller kommen hinzu, Sortimente wachsen. Ein fester Punkt in der regelmäßigen Wartung – etwa gemeinsam mit der Prüfung von Preisen und Verfügbarkeiten – hält die Angaben dauerhaft stimmig und erspart spätere Korrekturen unter Zeitdruck.

Fazit

Ab dem 27. September 2026 gehören das Gewährleistungslabel und, bei entsprechenden Herstellergarantien, das Garantielabel zum festen Bestand eines Onlineshops. Vier Schritte genügen: Sortiment sichten, Garantiedaten pflegen, Label an den richtigen Stellen einbinden, einmal vollständig testen. Bei der technischen Umsetzung in Ihrem Shop unterstützen wir Sie gern – von der Produktseite bis zur Bestellbestätigung, passend zu unseren Leistungen.

Stand: 13. August 2026. Die Angaben beruhen auf der Richtlinie (EU) 2024/825, der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und deren Umsetzung in deutsches Recht; Einzelheiten der Ausgestaltung können sich ändern. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Shops ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt hinzu.

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