Illustration: KI-generiert

Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote zugänglich zu gestalten. Was zunächst nach zusätzlicher Pflicht klingt, ist in Wahrheit eine echte Chance: Eine barrierefreie Webseite erreicht mehr Menschen, wirkt professioneller und ist oft auch für Suchmaschinen besser lesbar. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das Gesetz verlangt, wen es betrifft und wie Sie Barrierefreiheit praktisch umsetzen.

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert

Das BFSG setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, etwa Onlineshops, Buchungssysteme oder Kundenportale. Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Im Kern verlangt das Gesetz, dass digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sind, also den anerkannten Standards für Barrierefreiheit folgen.

Wer tatsächlich betroffen ist

Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025, allerdings nicht für jede Webseite. Erfasst sind Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, darunter der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops und Buchungsstrecken, dazu Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books und der Personenverkehr.

Für Kleinstunternehmen gilt bei Dienstleistungen eine Ausnahme. Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und dabei unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz bleibt, ist von der Pflicht ausgenommen. Diese Ausnahme betrifft ausdrücklich Dienstleistungen, nicht das Inverkehrbringen von Produkten.

Eine reine Informationsseite ohne Verkauf fällt damit häufig heraus. Sobald jedoch ein Shop, eine Buchung oder ein Vertragsabschluss dazukommt, ändert sich die Lage. Im Zweifel lohnt eine kurze rechtliche Prüfung, denn die Abgrenzung hängt am Einzelfall.

Die wichtigsten Prinzipien im Überblick

Barrierefreies Webdesign orientiert sich an vier Grundprinzipien, die sich gut merken lassen:

Vieles davon ist ohnehin gutes Handwerk und überschneidet sich mit einer durchdachten User Experience.

Konkrete Maßnahmen für Ihre Webseite

Viele Schritte zur Barrierefreiheit lassen sich mit überschaubarem Aufwand umsetzen:

Was sich in einer Stunde prüfen lässt

Ein vollständiger Test braucht Fachwissen, ein erster Eindruck dagegen wenig Zeit. Vier Prüfungen decken einen Großteil der häufigen Mängel auf.

Bedienen Sie Ihre Webseite einmal ausschließlich mit der Tabulatortaste. Jedes Element, das sich anklicken lässt, muss erreichbar sein, und die aktuelle Position muss sichtbar bleiben. Vergrößern Sie anschließend die Schrift im Browser auf zweihundert Prozent; der Inhalt sollte lesbar bleiben, ohne dass sich Bereiche überlagern.

Prüfen Sie außerdem die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, wofür kostenlose Werkzeuge im Browser genügen. Und sehen Sie sich die Alternativtexte Ihrer Bilder an: Beschreiben sie, was zu sehen ist, oder steht dort nur ein Dateiname?

Was dabei auffällt, lässt sich meist ohne großen Aufwand beheben. Für die verbleibenden Punkte gibt es einen belastbaren Ausgangspunkt für ein Gespräch mit Ihrer Agentur.

Warum alle davon profitieren

Barrierefreiheit hilft längst nicht nur Menschen mit Behinderung. Gute Kontraste erleichtern das Lesen bei hellem Sonnenlicht, klare Strukturen helfen bei Eile, und eine saubere Tastaturbedienung kommt allen zugute, die gerade keine Maus nutzen. Gleichzeitig versteht auch Google eine sauber strukturierte Seite besser, was Ihrer Sichtbarkeit bei Google zugutekommt. Inklusion und Nutzerfreundlichkeit gehen damit Hand in Hand, und Ihre Marke wirkt offen und verantwortungsbewusst.

Was für alle zugänglich ist, ist für alle besser: Barrierefreiheit ist gelebte Nutzerfreundlichkeit.

Fazit: Pflicht erfüllen, Chance nutzen

Das BFSG macht Barrierefreiheit zur Pflicht, doch der eigentliche Gewinn liegt in einer Webseite, die mehr Menschen erreicht und überzeugt. Wer Kontraste, Struktur, Bedienbarkeit und verständliche Sprache von Anfang an mitdenkt, erfüllt die Vorgaben fast nebenbei.

Stand: 21. August 2026. Die Angaben beziehen sich auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die zugehörige Verordnung; Einzelheiten der Auslegung können sich ändern. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Webseite unter die Pflicht fällt, klärt im Zweifel ein Rechtsanwalt.

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