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Consent-Management-Plattform

Eine Consent-Management-Plattform, meist als CMP abgekürzt, ist die Technik hinter dem Einwilligungsbanner einer Website. Sie fragt beim ersten Besuch ab, welche Dienste zulässig sind, speichert die Entscheidung, gibt die freigegebenen Skripte frei und hält die übrigen zurück. Sichtbar ist davon nur das Banner; die eigentliche Arbeit geschieht im Hintergrund.

Die rechtliche Grundlage

Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät der Besucher verlangt das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz eine Einwilligung. Ausgenommen bleibt allein, was für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich ist – etwa ein Cookie für den Warenkorb oder die Sitzungsverwaltung. Alles Weitere, insbesondere Analyse- und Marketingdienste, setzt eine aktive Zustimmung voraus. Ergänzend regelt die DSGVO die anschließende Verarbeitung der Daten.

Merkmale einer sauberen Umsetzung

Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und ebenso leicht widerruflich sein, wie sie erteilt wurde. Daraus folgen einige gestalterische Anforderungen: Ablehnen gehört auf dieselbe Ebene wie Zustimmen, mit gleicher Sichtbarkeit und gleichem Gewicht. Vorausgewählte Schalter für optionale Dienste sind unzulässig, und die Entscheidung sollte sich jederzeit über einen dauerhaft erreichbaren Punkt ändern lassen.

Wichtig ist außerdem, dass die Plattform tatsächlich blockiert: Zahlreiche Websites zeigen ein Banner, laden Analyse- oder Kartendienste jedoch bereits davor. Ein Blick in die Netzwerkanalyse des Browsers vor der Zustimmung deckt das schnell auf.

Auswirkung auf Technik und Bedienung

Jede CMP bringt zusätzliches JavaScript mit, das früh im Seitenaufbau greift und den Largest Contentful Paint beeinflussen kann. Eine schlanke, gut eingebundene Lösung ist deshalb doppelt wertvoll. Zugleich gehört das Banner zur Barrierefreiheit: Es sollte sich per Tastatur bedienen lassen und ausreichend Kontrast bieten. Wie sich diese Bausteine zusammenfügen, beschreibt unser Ratgeber zur rechtssicheren Website. Für die verbindliche Ausgestaltung im Einzelfall hilft eine rechtliche Beratung.

Nachweis und Alternativen

Erteilte Einwilligungen sind nachzuweisen. Eine gute Plattform protokolliert deshalb, wann welche Fassung des Banners angezeigt wurde und welche Auswahl getroffen wurde. Diese Protokolle gehören zur Dokumentation und sollten bei einer Anfrage der Aufsichtsbehörde griffbereit sein.

Bedenkenswert ist außerdem, wie viele Dienste überhaupt eine Einwilligung erfordern. Manche Aufgaben lassen sich datensparsam lösen: Karten als verlinktes Bild, Schriften vom eigenen Server, Reichweitenmessung mit einem cookiefreien Verfahren. Je weniger einwilligungspflichtige Dienste eine Website einsetzt, desto seltener steht das Banner im Weg – und desto mehr Besucher erreichen den Inhalt sofort.

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