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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet im Web, eine Webseite so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dazu zählen etwa Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkungen, aber auch Situationen wie helles Sonnenlicht oder eine langsame Verbindung.

Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Anbieter sogar verpflichtend. Der Aufwand wirkt doppelt, denn was barrierefrei funktioniert, ist meist für alle Besucher klarer und angenehmer.

Grundpfeiler barrierefreier Webseiten

Barrierefreiheit und gute User Experience gehen Hand in Hand. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Barrierefreiheit.

Die rechtliche Lage

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 eine Pflicht für bestimmte digitale Angebote. Betroffen sind Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, darunter Onlineshops und Buchungsstrecken. Unternehmen, die ausschließlich mit Geschäftskunden arbeiten, fallen in der Regel nicht darunter.

Als technischer Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1 verweist. Gefordert ist dort die mittlere Stufe AA. Für die Einordnung des eigenen Falls gibt eine fachliche Beratung Auskunft.

Was in der Praxis zählt

Ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, eine Bedienbarkeit allein über die Tastatur sowie beschreibende Alternativtexte für Bilder decken einen großen Teil der Anforderungen ab. Formularfelder brauchen eindeutige Beschriftungen, und Videos gewinnen durch Untertitel.

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