Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss sie erkennbar machen. Für Websites bedeutet das ganz praktisch, dass das schöne Beitragsbild aus dem Bildgenerator einen Hinweis braucht – einen, den Besucher tatsächlich sehen.
Die rechtliche Seite ist dabei schneller geklärt als die gestalterische. Ein Hinweis, der im Impressum verschwindet, erfüllt seinen Zweck ebenso wenig wie einer, der quer über dem Motiv klebt. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Kennzeichnung hingehört, wie Sie sie in Vorlage und CMS verankern und wie Sie mit dem vorhandenen Bildbestand umgehen. Er beschreibt die handwerkliche Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung – für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie am besten einen Anwalt hinzu.
Was die Transparenzpflicht für Ihre Website bedeutet
Die Verordnung verteilt die Verantwortung auf zwei Schultern. Die Anbieter der Bildgeneratoren sorgen dafür, dass ihre Erzeugnisse maschinell erkennbar sind, etwa über Wasserzeichen und Angaben in den Metadaten. Sie als Betreiber sind für die sichtbare Seite zuständig. Im Blick hat der Gesetzgeber dabei vor allem Material, das eine reale Person oder ein reales Ereignis wiederzugeben scheint – also alles, was jemand für eine Fotografie halten könnte.
Für die meisten Unternehmensseiten bleibt der Aufwand damit überschaubar. Betroffen sind typischerweise Beitragsbilder, Symbolbilder auf den Leistungsseiten und Illustrationen im Hero-Bereich. Ein klar als Grafik erkennbares Icon oder ein abstraktes Muster fällt nicht in dieselbe Kategorie. Im Zweifel hilft eine einfache Faustregel weiter – könnte ein Besucher das Bild für echt halten, gehört ein Hinweis daran.
Wo der Hinweis auf KI-Bilder stehen sollte
Der Hinweis gehört ans Bild und nicht in die Fußzeile. Bewährt hat sich die klassische Bildunterschrift, also eine Zeile direkt unter dem Motiv, kleiner gesetzt als der Fließtext, aber ohne Mühe lesbar. Formulierungen wie „Bild: mit KI erstellt" oder „Illustration: KI-generiert" genügen vollauf. Entscheidend ist die räumliche Nähe, denn nur dann ordnet der Leser den Hinweis dem richtigen Bild zu.
Gestalterisch ist das kein Bruch, sondern eine Chance, sofern Sie es konsequent lösen. Eine feste Unterschriftenzeile mit einheitlicher Schriftgröße, zurückgenommener Farbe und genügend Weißraum wirkt schnell wie ein selbstverständlicher Teil des Layouts. Vermeiden sollten Sie dagegen zwei Varianten – den Hinweis direkt ins Bild zu setzen, weil er beim Zuschnitt verloren geht, und die Sammelangabe in der Datenschutzerklärung, die niemand mit dem einzelnen Motiv in Verbindung bringt. Dass ein offener Umgang mit den eigenen Mitteln Vertrauen schafft, statt es zu kosten, beschreibt auch unser Beitrag zum psychologischen Webdesign.
Ein Hinweis, den niemand findet, ist keine Kennzeichnung. Sichtbarkeit ist hier keine Fleißaufgabe, sondern der Kern der Pflicht.
Die Kennzeichnung technisch sauber einbauen
Am verlässlichsten läuft die Kennzeichnung dort, wo sie nicht von der Disziplin einzelner Redakteure abhängt. Legen Sie im Redaktionssystem ein eigenes Feld für den Bildhinweis an und lassen Sie die Vorlage die Unterschrift automatisch ausgeben, sobald das Feld gefüllt ist. In WordPress gelingt das über die vorhandene Bildbeschriftung oder ein zusätzliches Feld in der Mediathek, sodass der Hinweis am Bild hängt und bei jeder weiteren Verwendung mitwandert.
Zwei verbreitete Irrtümer lohnen dabei die Klarstellung. Der Alt-Text ist keine Kennzeichnung, denn er beschreibt das Bild für Screenreader und Suchmaschinen und bleibt für sehende Besucher unsichtbar. Er zahlt auf die Barrierefreiheit ein, erfüllt aber die Transparenzpflicht nicht. Ebenso wenig ersetzen die Angaben in den Metadaten der Bilddatei den sichtbaren Hinweis, zumal viele Plattformen diese Daten beim Hochladen entfernen. Erhalten sollten Sie sie trotzdem, achten Sie also darauf, dass Ihre Bildverarbeitung die Herkunftsangaben beim Komprimieren stehen lässt.
Ein Blick lohnt außerdem auf die Vorschau beim Teilen. Wandert ein Beitrag in ein soziales Netzwerk, erscheint dort das nackte Bild ohne die umgebende Unterschrift. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt für die Open-Graph-Vorschau ein Motiv, das ohne Hinweis auskommt.
Den Bildbestand prüfen und den Ablauf anpassen
Bleibt der Bestand. Bei einer gewachsenen Website weiß nach zwei Jahren kaum jemand mehr, welches Bild aus welcher Quelle stammt. Gehen Sie die Mediathek deshalb einmal geordnet durch und halten Sie je Motiv fest, woher es kommt. Beitragsbilder der jüngeren Vergangenheit sind erfahrungsgemäß am häufigsten betroffen, während ältere Bestände oft noch klassisch fotografiert oder aus Bilddatenbanken bezogen sind.
Damit die Frage künftig gar nicht erst aufkommt, gehört die Herkunft in den laufenden Ablauf. Wer ein Bild einstellt, hält gleich fest, wie es entstanden ist – ein Pflichtfeld in der Mediathek erledigt das ohne zusätzliche Absprachen. Bei zugelieferten Motiven von Agenturen oder Freelancern lohnt derselbe Hinweis in der Beauftragung. Nebenbei entsteht so eine saubere Dokumentation Ihrer Bildrechte, die Sie ohnehin gebrauchen können, wie unser Ratgeber zur rechtssicheren Website zeigt.
Auf einen Blick
- Kennzeichnen Sie alles, was ein Besucher für eine Fotografie halten könnte – Icons und abstrakte Grafiken bleiben außen vor.
- Setzen Sie den Hinweis als Bildunterschrift direkt unter das Motiv, nicht in Fußzeile oder Datenschutzerklärung.
- Halten Sie die Formulierung kurz und über alle Seiten hinweg einheitlich.
- Verankern Sie den Hinweis in Vorlage und Mediathek, damit er nicht vergessen werden kann.
- Verlassen Sie sich nicht auf Alt-Text oder Metadaten – beide ersetzen die sichtbare Kennzeichnung nicht.
- Prüfen Sie den vorhandenen Bildbestand einmal vollständig und dokumentieren Sie die Herkunft künftig direkt beim Hochladen.
Fazit
Die neue Pflicht verlangt weder eine neue Website noch einen gestalterischen Kompromiss. Sie verlangt eine Zeile an der richtigen Stelle – und die Sorgfalt, sie überall dort auszugeben, wo ein erzeugtes Bild erscheint. Wer die Kennzeichnung fest in Vorlage und Redaktionsablauf verankert, erledigt das Thema einmal und muss danach nicht mehr daran denken. Und ganz nebenbei entsteht dabei etwas, das über die Pflicht hinausreicht. Besucher merken sehr wohl, ob eine Website offen mit ihren Mitteln umgeht. Wenn Sie möchten, richten wir Ihnen die Bildunterschrift samt Redaktionsfeld passgenau ein, sodass jeder neue Beitrag den Hinweis von selbst mitbringt. Einen Überblick über unsere Arbeit finden Sie auf der Seite zu den Leistungen.
Illustration: KI-generiert